Das Vorkaufsrecht gewährt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, eine Immobilie vor anderen Interessenten zu erwerben, falls diese verkauft wird. Solche Rechte können gesetzlich, behördlich oder vertraglich festgelegt sein und sind wichtig für potenzielle Käufer, die bevorzugt behandelt werden möchten.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer vor weiteren Verfügungen des Verkäufers schützt und sicherstellt, dass der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises auch tatsächlich Eigentümer wird. Diese Vormerkung ist ein wesentlicher Schritt im Kaufprozess, um den rechtlichen Eigentumserwerb abzusichern.
Eine Grundschuld ist ein Sicherungsrecht an einer Immobilie, das zur Absicherung eines Kredits dient. Auch wenn der Kredit bereits abbezahlt ist, bleibt die Grundschuld bestehen und kann für zukünftige Kredite genutzt werden.
kurz zusammengefasst:
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