Immobilienverkauf im Erbfall: Was Erben in Krefeld wissen müssen

Immobilienbewertung in Krefeld: So ermitteln Sie den echten Marktwert Ihrer Immobilie

Sanduhr neben einem alten Buch und Blumen – Symbol für Zeit, Wissen und wertvolle Entscheidungen im Immobilienmarkt.

Der Tod eines Angehörigen ist emotional belastend – und bringt oft komplexe Fragen mit sich. Besonders, wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist. Soll das geerbte Haus verkauft werden? Was passiert mit einer Erbengemeinschaft? Und welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie beim Immobilienverkauf im Erbfall in Krefeld wissen müssen – und wie Forstwald Immobilien Sie dabei unterstützt.


Schritt 1: Klare Eigentumsverhältnisse schaffen

Bevor ein Verkauf möglich ist, muss das Erbe offiziell geregelt sein. Wichtig dabei:

  • Erbschein oder notarielles Testament als Nachweis der Erbberechtigung

  • Grundbuchberichtigung: Die Immobilie muss auf den/die Erben umgeschrieben werden

Ohne diese Formalitäten ist ein rechtsgültiger Verkauf nicht möglich. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und arbeiten Hand in Hand mit Notaren und Anwälten in Krefeld.


Schritt 2: Immobilienbewertung für den Erbfall

Gerade bei geerbten Immobilien fehlt oft das Gefühl für den realistischen Marktwert. Eine fundierte Immobilienbewertung schützt Sie vor finanziellen Verlusten und ist auch für die Erbschaftssteuerberechnung relevant.

Forstwald Immobilien bietet Ihnen eine professionelle Wertermittlung – objektiv, transparent und kostenlos.


Schritt 3: Verkauf innerhalb einer Erbengemeinschaft

Oft erben mehrere Personen gemeinsam. Das bringt besondere Herausforderungen mit sich:

  • Gemeinsame Entscheidungsfindung über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung

  • Klare Regelungen zur Aufteilung des Verkaufserlöses

  • Vermeidung von Konflikten durch neutrale Moderation

Als unabhängiger Partner begleiten wir Erbengemeinschaften durch diesen Prozess – mit Fingerspitzengefühl und Erfahrung.


Schritt 4: Steuerliche Aspekte beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können steuerliche Fragen auftreten:

  • Spekulationssteuer: fällt nicht an, wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war oder selbst bewohnt wurde

  • Erbschaftssteuer: abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen

  • Grundsteuer und Notarkosten beim Verkauf

Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen und informieren Sie frühzeitig über mögliche finanzielle Belastungen.


Schritt 5: Erfolgreiche Vermarktung & Verkauf

Auch im Erbfall gilt: Eine Immobilie verkauft sich nicht von selbst. Wir übernehmen für Sie:

  • Hochwertige Exposés & Fotos

  • Zielgerichtete Vermarktung über Immobilienportale & regionale Netzwerke

  • Besichtigungsmanagement

  • Verhandlungsführung mit Interessenten

  • Begleitung bis zum Notartermin

So sorgen wir dafür, dass Sie den besten Preis erzielen – ohne zusätzlichen Stress.


Fazit: Immobilienverkauf im Erbfall mit einem erfahrenen Partner

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist emotional und organisatorisch anspruchsvoll. Mit Forstwald Immobilien an Ihrer Seite profitieren Sie von rechtlicher Sicherheit, fundierter Marktkenntnis und persönlicher Begleitung – damit der Verkaufsprozess fair, transparent und erfolgreich verläuft.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten sich beraten lassen? Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

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