Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Forstwald Immobilien (Justin Schrörs)

Anbieter / Makler:


Forstwald Immobilien – Justin Schrörs
Martinstraße 9, 47805 Krefeld
Telefon: +49 178 827 05 53
E-Mail: kontakt@forstwaldimmobilien.de
USt-IdNr.: DE 431 105 191
Erlaubnis nach § 34c GewO; Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Krefeld, Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Stand: 17.01.2026


§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

  1. Diese AGB gelten für alle Maklerleistungen und sonstigen Dienstleistungen von Forstwald Immobilien (nachfolgend „Makler“) gegenüber Auftraggebern, Interessenten sowie sonstigen Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall abweichend schriftlich oder in Textform vereinbart.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Textform bedeutet u. a. E-Mail, Brief, Telefax, Messenger-Nachricht, PDF-Dokument (§ 126b BGB), sofern der Erklärende erkennbar ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.

§ 2 Leistungen des Maklers

  1. Der Makler erbringt insbesondere Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über Immobilien (z. B. Kauf, Miete, Pacht, Nutzungsüberlassung, Erbbaurecht) sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Vermarktungs- und Organisationsleistungen (z. B. Exposé-Erstellung, Besichtigungsorganisation, Marketingmaßnahmen, Kommunikation zwischen Parteien).
  2. Der Makler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Vertragsschluss herbeizuführen; er schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Makler ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht zur bautechnischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Prüfung (z. B. Bausubstanz, Wohnflächenberechnung, Baulasten, Altlasten, Grundbuch, Teilungserklärung, Mietverträge, Energieausweis, Rendite-/Steuerfragen) verpflichtet.

§ 3 Zustandekommen des Maklervertrags

  1. Ein Maklervertrag kommt zustande durch
    • ausdrückliche Beauftragung (z. B. per E-Mail, schriftlich, online), oder
    • konkludentes Handeln, insbesondere durch Anforderung von Objektunterlagen, Zustimmung zur Provisionspflicht, Inanspruchnahme einer nachweis- oder vermittlungsbezogenen Maklerleistung (z. B. Erhalt von Adresse/Exposé, Vereinbarung/Teilnahme an Besichtigung, Aufnahme von Vertragsverhandlungen über den Makler).
  2. Bei Verbrauchern können gesetzliche Informationspflichten und ein Widerrufsrecht bestehen (https://forstwaldimmobilien.de/widerrufsrecht/).

§ 4 Provisionsvereinbarung, Höhe, Entstehen und Fälligkeit

  1. Höhe und Provisionspflicht ergeben sich ausschließlich aus der jeweils im Einzelfall geschlossenen Provisionsvereinbarung (z. B. im Exposé, in einer Provisionsbestätigung, im Maklerauftrag), soweit diese wirksam vereinbart wurde.
  2. Kauf von Wohnung/Einfamilienhaus mit Verbraucher: Soweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a ff. BGB anwendbar sind, bedarf die Provisionsvereinbarung der Textform; ohne Textform besteht insoweit kein Provisionsanspruch.
  3. Miet-/Pachtvermittlung: Für Wohnraummietverhältnisse gelten die gesetzlichen Beschränkungen, insbesondere nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) („Bestellerprinzip“) und weiteren zwingenden Vorschriften.
  4. Entstehen: Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag) wirksam zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt.
  5. Fälligkeit: Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist. Der Provisionsanspruch bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag später aufgehoben, rückabgewickelt oder nicht durchgeführt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Wegfall vom Makler zu vertreten ist.

§ 5 Wirtschaftliche Identität, verbundene Personen, Umgehung

  1. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Erwerb eines Erbbaurechts, Erwerb von Anteilen statt Asset Deal, Anmietung statt Kauf oder umgekehrt), sofern die Maklerleistung hierfür (mit-)ursächlich war.
  2. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag mit einer dem Kunden wirtschaftlich, rechtlich oder familiär verbundenen Person (z. B. Ehe-/Lebenspartner, Verwandte, Gesellschaft, Treuhänder) abgeschlossen wird, sofern die Maklerleistung hierfür (mit-)ursächlich war.
  3. Umgehungsgeschäfte, insbesondere ein Vertragsschluss unter Ausschaltung des Maklers nach erfolgtem Nachweis/Vermittlung, lassen den Provisionsanspruch unberührt, sofern die Kausalität gegeben ist.

§ 6 Doppeltätigkeit

Der Makler ist – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Der Makler wird dabei die Interessen beider Parteien fair und nach den gesetzlichen Vorgaben wahren.


§ 7 Vorkenntnis

  1. Ist dem Kunden ein Objekt bzw. die Abschlussgelegenheit bereits bekannt, hat er dem Makler unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Darlegung der Vorkenntnis (Quelle, Zeitpunkt, Umfang) Mitteilung zu machen.
  2. Unterbleibt die Mitteilung, kann der Kunde sich auf Vorkenntnis nur berufen, wenn er die Vorkenntnis nachweist und darlegt, dass die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss nicht (mit-)ursächlich war.

§ 8 Vertraulichkeit, Weitergabe von Informationen, Exposé-Schutz

  1. Vom Makler übermittelte Informationen (z. B. Exposés, Adressen, Grundrisse, Zugangsdaten, Kontaktdaten, Objektunterlagen) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.
  2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers in Textform zulässig.
  3. Gibt der Kunde Informationen pflichtwidrig weiter und kommt dadurch (mit-)ursächlich ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, haftet der Kunde dem Makler auf Schadensersatz. Als Schaden gilt insbesondere die entgangene Provision, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Makler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist oder dass die Weitergabe nicht ursächlich war.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde informiert den Makler unverzüglich über wesentliche Umstände, die für die Vermarktung oder den Vertragsabschluss relevant sind (z. B. bereits laufende Verhandlungen, Vorkenntnisse, Kauf-/Mietentscheidungen, Änderungen der Verkaufs-/Vermietungsabsicht).
  3. Sofern ein (qualifizierter) Alleinauftrag vereinbart wird, gelten dessen Pflichten und Laufzeit ausschließlich nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung; ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Alleinauftrag.

§ 10 Angaben zum Objekt, Unterlagen, Prüfungspflichten

  1. Objektangaben, Unterlagen und Informationen beruhen regelmäßig auf Angaben des Eigentümers/Verkäufers/Vermieters oder sonstiger Dritter.
  2. Der Makler übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden.
  3. Der Kunde ist gehalten, wesentliche Angaben (z. B. Flächen, Baugenehmigungen, Nutzungsmöglichkeiten, Lasten/Beschränkungen, Mieterträge) bei Bedarf selbst oder durch Fachleute zu prüfen.

§ 11 Haftung

  1. Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung).
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Maklers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Der Makler haftet nicht für die Leistungserbringung Dritter (z. B. Sachverständige, Handwerker, Finanzierer, Notare, Energieberater), sofern der Makler deren Tätigkeit nicht als eigene Pflicht schuldet.

§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Vom Makler erstellte oder bereitgestellte Inhalte (z. B. Fotos, Texte, Exposés, Grundrissaufbereitungen, Grafiken, Marketingmaterial) können urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt sein.
  2. Der Kunde darf diese Inhalte nur für den Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers in Textform.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Betroffenenrechten, finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Maklers.


§ 14 Kommunikation, elektronische Zustellung, Textformklausel

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Kommunikation, Unterlagen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Maklervertrag auch elektronisch (z. B. per E-Mail) erfolgen können, sofern nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Erklärungen des Kunden, die nach Gesetz oder Vertrag in Textform abzugeben sind, können wirksam per E-Mail an den Makler erfolgen.

§ 15 Geldwäschegesetz (GwG) / Identifizierungspflichten

  1. Der Makler kann nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sein, Kunden zu identifizieren und – soweit erforderlich – die Identität zu überprüfen. Dies kann insbesondere bei bestimmten Kauf-/Verkaufsvorgängen oder bei Verdachtsfällen erforderlich sein.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise (z. B. Ausweisdokumente, Handelsregisterauszüge, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Sofern der Kunde erforderliche Angaben/Nachweise nicht bereitstellt, ist der Makler berechtigt, Leistungen bis zur Klärung zurückzuhalten oder den Auftrag abzulehnen/zu beenden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

§ 16 Aufwendungsersatz / Auslagen

  1. Ein Anspruch des Maklers auf Aufwendungsersatz (z. B. für besondere Foto-/Videoaufnahmen, Grundrissaufbereitung, Werbekosten, Energieausweis-Beschaffung, Home-Staging, Porto/Kurier) besteht nur, wenn dies im Einzelfall vorab in Textform ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung (Maklerauftrag)

  1. Sofern mit dem Auftraggeber (insbesondere Eigentümer/Verkäufer/Vermieter) keine feste Laufzeit oder Kündigungsregelung in Textform vereinbart wurde, kann der Maklerauftrag grundsätzlich jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.
  2. Eine Kündigung berührt nicht
    • bereits entstandene Provisionsansprüche nach Maßgabe dieser AGB bzw. einer wirksamen Provisionsvereinbarung,
    • nachvertragliche Pflichten (z. B. Vertraulichkeit, Exposé-Schutz) sowie
    • die Rechte des Maklers an von ihm erstellten Inhalten (siehe § 12).
  3. Bei einem (qualifizierten) Alleinauftrag gelten Laufzeit, Kündigung und Pflichten ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Individualvereinbarung.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Krefeld.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.